DSGVO-konform & revisionssicher
Hosting in der Schweiz/EU, verschlüsselte Ablage, lückenloses Audit-Log. Ihre Daten und die Ihrer Kunden sind rechtssicher geschützt.
SMAA wurde von Anfang an mit Datenschutz und Revisionssicherheit als oberster Priorität entwickelt. Nicht als nachträgliches Feature — sondern als Fundament.
Hosting in der Schweiz und EU
Sie entscheiden, wo Ihre Daten liegen: Schweiz (Hosting-Partner ISO 27001, FINMA-konform) oder EU (Deutschland, DSGVO-konform, AV-Vertrag inklusive). Keine Datenübertragung in Drittstaaten ohne Ihre Zustimmung.
Verschlüsselung auf allen Ebenen
Transport-Verschlüsselung (TLS 1.3), Verschlüsselung der Daten in der Datenbank (AES-256) und pro Mandant getrennte Schlüssel. Selbst bei einem Infrastrukturausfall sind Ihre Daten unlesbar für Dritte.
Lückenloses Audit-Log
Jede Änderung — wer, wann, was, warum — wird unveränderlich dokumentiert. Für interne Revisionen, externe Audits und gerichtsfeste Schadensnachweise.
- Zeitstempel auf Sekundengenauigkeit
- Original-Belege und -Fotos unveränderbar archiviert
- Export des Audit-Logs auf Knopfdruck
- Aufbewahrungsfristen automatisch konfiguriert (HGB, AO, DSGVO)
Rechtssicher löschen
Personenbezogene Daten werden nach Ablauf der Fristen automatisch anonymisiert oder gelöscht — revisionssichere Löschprotokolle inklusive.
Aufbewahrungsfristen nach Schweizer und EU-Recht
SMAA kennt die relevanten Aufbewahrungsfristen und setzt sie pro Mandant und Dokumententyp um: zehn Jahre für Geschäftsbücher und Belege gemäss Schweizer Obligationenrecht, vergleichbare Fristen nach HGB und AO in Deutschland sowie projektbezogene Fristen für Schadensakten gegenüber Versicherern. Sensible personenbezogene Daten werden bereits vor Ablauf der Frist so reduziert, dass der revisionsrelevante Kern dokumentiert bleibt, Klarnamen und biometrische Informationen jedoch entfernt sind — umgesetzt gemäss dem Grundsatz der Speicherbegrenzung aus DSGVO Art. 5 Abs. 1 lit. e.
- Automatische Fristprüfung pro Fall und Dokumententyp
- Revisionssichere Löschprotokolle mit Zeitstempel
- Anonymisierung statt Löschung für Statistik-Zwecke
- Schriftliche Löschkonzepte für ISO- und SOC-Audits
Ergebnis: Sie bestehen jede Prüfung — ob vom Datenschutzbeauftragten, vom Wirtschaftsprüfer oder vom Gericht.
Weiterführende Quellen
- Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), Art. 32 – Sicherheit der Verarbeitung— EUR-Lex
- Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG), SR 235.1— Schweizerisches Bundesrecht (Fedlex)
- EDÖB – Leitfaden zur Auftragsverarbeitung— Eidg. Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter
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